WEG-Verwaltung

Aufgaben einer WEG Verwaltung

Was macht eigentlich eine Immobilienverwaltung den ganzen Tag? Wofür bekommt sie von der Wohnungseigentümergemeinschaft das Geld – und ist sie das Geld auch wert? Diese Fragen haben sie sich bestimmt auch schon gestellt?


Das sieht der Eigentümer:
  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben
  • Aushänge Besuche der Wohnanlage
  • Individuelle Beratung / Information
  • Protokoll der Eigentümerversammlung
Foto von Stefan Eibelsgruber
Das sieht ein Verwaltungsbeirat oder ein gut informierter Eigentümer:
  • Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Einholen von Angeboten, Beauftragung von Handwerkern und Umsetzen von Beschlüssen
  • Vorbereitung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Vereinbarung von Ortsterminen und Treffen mit Beiräten und Handwerkern
  • Regelmäßige Durchführung von Eigentümer- und Hausbewohnergesprächen vor Ort
  • Wir sorgen für die Einhaltung der Hausordnung
  • Abmahnen von Eigentümern und Ihre Mieter, wenn entsprechende Verstöße gegen die Hausordnung oder den Hausfrieden vorliegen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug, die Eigentümergemeinschaft wird hierbei außergerichtlich vertreten
  • Der Verwalter bereitet bei Bedarf auch das gerichtliche Klageverfahren vor

 


Leistungen der Hausverwaltung, die der Eigentümer normalerweise nicht sieht:

A) Allgemeine Verwaltung

  • Korrespondenz mit Eigentümern, Hausbewohnern und Handwerkern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beratung von Eigentümern, Hausbewohnern und enge Zusammenarbeit mit Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-,Dienstleistungs-, Lieferverträgen etc.)
  • Terminabstimmung und Raumreservierung für Eigentümerversammlungen
  • Erstellen von Tagesordnungspunkten und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen der abschließenden Beschlussniederschrift und Überwachung der späteren Beschlussumsetzung
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen und Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen
  • Kennen und Beachten einer Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen

B) Kaufmännische Verwaltung

  • Verbuchen sämtlicher Geldeingänge und Geldausgänge auf dem WEG-Konto
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Überwachen und Verbuchen von Zahlungseingängen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Mahnen und ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und disponieren von Geldmitteln auf den Girokonten und Geldanlagekonten der WEG
  • Rechnerische und sachliche Rechnungsprüfung
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich der Lohnbuchhaltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an das
  • Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft
  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen bei den einzelnen Eigentümern
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
  • Veranlassen bzw. Erstellen der Heizkostenabrechnung
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)

C) Technische Betreuung

  •  Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen und Koordinieren von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängel, Gewährleistungsansprüche)
  • Einweisen und Einarbeiten des Hausbetreuungspersonals
  • Beschaffen von Genehmigungen bei Behörden und Ämtern
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV-Prüfungen
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (Bsp. Rohrbruch)
  • Veranlassen von Schadensbeseitigungsmaßnahmen durch geeignete Handwerker und anschließende Abrechnung mit der Versicherung
  • Vergeben und Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Orts- und Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen
Foto von Stefan Eibelsgruber

Wir verwalten gleichermaßen kleine und große Wohnungseigentümergemeinschaften
Sprechen Sie uns gerne für Ihr individuelles Angebot an